



Eine Sicherung, die niezurücklief, ist keine.
Und wenn es passiert, zählt nur, ob sie hält.
Datenverlust ist selten ein Festplattendefekt. Häufiger ist die Sicherung da — aber unvollständig, mitverschlüsselt oder seit zwei Jahren nicht getestet. Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt nicht, dass eine Sicherung existiert, sondern dass die Verfügbarkeit nach einem Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden kann. Der Unterschied zwischen beidem ist ein Test.
Der Anruf kommt mittwochs
Der Anruf kommt mittwochs. Eine Dateiablage öffnet nicht mehr. Eine halbe Stunde später eine zweite, dann der Server. Auf dem Bildschirm steht eine Forderung — und im ersten Gespräch sagt jemand den Satz, der die Lage entscheidet: „Wir haben doch eine Sicherung.“
Die Sicherung ist da. Sie läuft seit Jahren, jeden Abend, fehlerfrei. Nur liegt sie auf dem Netzlaufwerk, das der Server selbst sieht — und dieses Laufwerk ist mitverschlüsselt. Die dreißig Tage davor existieren nirgends sonst.
Was gefehlt hat, war nicht die Sicherung. Es war die eine Kopie, die nicht erreichbar ist, und der eine Test, der das vorher gezeigt hätte. Beides kostet einen Nachmittag — und keinen Betriebsstillstand.
Woran Sie erkennen, dass die Sicherung nicht trägt
- Ob die Sicherung im Ernstfall läuft, wurde noch nie getestet.
- Sicherungen liegen auf einem Netzlaufwerk, das der Server selbst sieht.
- Wer die Sicherung administriert, ist nirgends festgelegt.
- Niemand kann sagen, wie viel Datenverlust verkraftbar wäre (RPO) und wie lange die Wiederherstellung dauern darf (RTO).
- Eine Sicherung aus dem Zeitraum vor dem Angriff existiert nicht.
Eine Sicherung ist kein Zustand, den man einrichtet. Sie ist eine Eigenschaft, die man prüft.
Was eine Datensicherung belastbar macht
Mehrere Kopien, zwei Medien, ein getrennter Standort
Drei Kopien der Daten, auf zwei unterschiedlichen Medien oder Systemen, davon eine räumlich getrennt. Das BSI nennt dasselbe Prinzip: mehrfache Kopien auf unterschiedlichen Backup-Lösungen an unterschiedlichen Standorten.
Mindestens eine Kopie offline
Nach dem Sicherungslauf wird die Kopie vom Netz getrennt — Tapes im Archiv, ein separates Medium oder ein vom Netz getrennter Speicher. Damit greift der Angriff ins Leere, der das Netzlaufwerk mitverschlüsselt.
Ein Test, der wirklich zurückspielt
Die Wiederherstellung wird auf einem Testsystem geübt, nicht auf dem Produktivserver. Geprüft werden Vollständigkeit, Integrität, Dauer und ob die Anwendung danach läuft. Ohne Test ist ein Backup eine Vermutung.
Getrennte Konten für die Sicherung
Wer die Sicherung administriert, tut das mit eigenen Konten — nicht mit denselben Zugangsdaten wie im Tagesbetrieb. Ein kompromittiertes Administratorkonto darf nicht gleichzeitig die Sicherung löschen oder verändern können.
Verschlüsselung und Zugriffsregeln
Sicherungen enthalten alles: Mandanten, Personaldaten, Buchhaltung. Sie gehören verschlüsselt, räumlich getrennt aufbewahrt (nach Möglichkeit in separaten Brandabschnitten) und nur über definierte Konten zugänglich — geschützt vor Überschreiben und Löschen.
Was sich ändert
- Heute
Eine Sicherung läuft. Ob sie im Ernstfall trägt, weiß niemand — weil sie noch nie zurückgespielt wurde.
- Nach der Umstellung
Jede Sicherung ist nachweisbar, liegt teilweise offline und wird regelmäßig testweise zurückgespielt.
- Nach einem Jahr
Sie haben ein Datensicherungskonzept, einen dokumentierten Test und Argumente für Versicherung und Audit.
Häufige Fragen zur Datensicherung
Wie oft sollte eine Datensicherung getestet werden?
Die Wiederherstellung ist regelmäßig zu üben — das BSI nennt sie in seinem Ransomware-Maßnahmenkatalog ausdrücklich als eigene Maßnahme und verlangt in der WiBA-Checkliste „Backup“ Prüfungen auf Vollständigkeit, Integrität, Verfügbarkeit und erfolgreiche Wiederherstellbarkeit. In der Praxis hat sich ein halbjährlicher Probelauf auf einem Testsystem bewährt; nach größeren Änderungen an Servern oder Anwendungen zusätzlich.
Was bedeutet die 3-2-1-Regel?
Drei Kopien der Daten, auf zwei unterschiedlichen Medien oder Systemen, davon eine räumlich getrennt. Sie ist eine Praxisregel, keine Norm — aber sie beschreibt genau das, was das BSI fordert: mehrere Kopien auf unterschiedlichen Backup-Lösungen an unterschiedlichen Standorten. Wer nur eine Kopie hat, hat keine Sicherung, sondern eine Wette.
Reicht eine Sicherung im Netzwerk oder in der Cloud?
Nicht allein. Das BSI empfiehlt ausdrücklich ein Offline-Backup: mindestens eine Kopie, die nach dem Sicherungslauf vom Netz getrennt ist. Der Grund ist praktisch — einige Ransomware-Familien verschlüsseln nicht nur lokale Daten, sondern auch erreichbare Netzlaufwerke. Eine Kopie, die dauerhaft erreichbar ist, ist im Ernstfall Teil des Problems.
Was verlangt die DSGVO konkret zur Datensicherung?
Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen; lit. b die Belastbarkeit der Systeme und Dienste, lit. d die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Die Sicherung ist damit nicht nur Technik, sondern nachweispflichtige Organisation.
Welche Nachweise verlangen Versicherer und Audits?
In der Regel dieselben, die auch die DSGVO verlangt: ein dokumentiertes Datensicherungskonzept, Wiederherstellungszeiten (RTO) und Datenverlustfenster (RPO), Nachweise über durchgeführte Wiederherstellungstests und eine Regelung, wer die Sicherung administrieren darf. Wer diese Nachweise im Schadensfall nicht vorlegen kann, streitet über die Regulierung, statt sie zu bekommen.
Wie lange dauert es, bis eine Sicherung steht?
Das lässt sich ohne Bestandsaufnahme nicht seriös beantworten — es hängt an Datenmenge, Bandbreite, Zielsystem und daran, ob es überhaupt ein sauberes Wiederherstellungsverfahren gibt. Genau deshalb gehört der Probelauf in den Plan und nicht in den Ernstfall: er liefert die belastbare Zahl.
Übernehmen Sie die Sicherung als Teil der IT-Betreuung?
Ja. Datensicherung ist Teil der betreuten IT: Einrichtung, Überwachung der Sicherungsläufe, Proberücksicherung auf einem Testsystem und die Dokumentation für Versicherung und Audit. Den Umfang und die Frequenz legen wir im IT-Gesundheitscheck anhand Ihrer Systeme fest.
Wir prüfen, was Ihre Sicherung wirklich kann
Im kostenlosen IT-Gesundheitscheck sehen wir uns Sicherungsläufe, Aufbewahrung und Wiederherstellung an — und sagen Ihnen, was zuerst zu tun ist.
Oder direkt anrufen: 08141 – 509 123 40 · Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr
