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Laut Gesetz ist jede Apotheke dazu verpflichtet außerhalb der Öffnungszeiten die in einem Umkreis liegenden Notdienstapotheken anzuzeigen. Das geschah lange Zeit per PDF-Datei Download und Aushang im Schaufenster. Eine Nichtausweisung der Notdienste kann mit Bußgeld belegt werden, daher ist jeder Apotheker bestrebt die Notdienste immer aktuell im Schaufenster aufzuzeigen.